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Tätigkeitsschwerpunkte

Sozialrecht

In diesem Bereich erfolgt Beratung und Vertretung insbesondere auch auf dem Gebiet von

Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II; Hartz IV) und dem SGB XII (Sozialhilfe).

Zu meinem Tätigkeitsbereich gehören darüber hinaus:

- Feststellung des Grades der Behinderung

- Durchsetzung von Rentenansprüchen

- Streit um das Arbeitslosengeld I

- Ärger mit der Krankenkasse

- Leistungen der Pflegekasse

In all diesen Bereichen erfolgt die Beratung in der Regel auf einen Beratungsschein hin. Diesen erhalten Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht unter Vorlage der aktuellen Einkommensnachweise und unter Darlegung des Problems, das Sie haben. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 15,00 EUR.

Ist bereits ein Gerichtsverfahren anhängig, so wird Prozesskostenhilfe bewilligt, wenn finanzielle Bedürftigkeit vorliegt und der Prozess Aussicht auf Erfolg hat.